The content of this page is only available in German. Please go to German version of this page.

Seit dem Wintersemester 2023/24 ist die neue Prüfungsordnung B.Sc. Computational Engineering (2023) in Kraft getreten.

Studierende, die im WiSe 23/24 ihr Studium begonnen haben, sind automatisch in die neue Prüfungsordnung eingeschrieben worden.

Studierende der bisherigen Ordnung B.Sc. Computational Engineering (2014) haben die Möglichkeit, ebenfalls in die neue Prüfungsordnung (P.O.) zu wechseln (opens in new tab) , MÜSSEN DIES JEDOCH NICHT!

Ein Wechsel in die neue P.O. ist jederzeit möglich, ein Wechsel von der neuen P.O. in die alte P.O. dagegen ausgeschlossen. Aus diesem Grund sollten Sie die Vor- und Nachteile gründlich abwägen, bevor Sie den Wechsel beantragen.

Dabei kann Ihnen diese Gegenüberstellung der beiden Prüfungsordnungen (opens in new tab) helfen.

Hier nochmal eine Zusammenfassung der grundlegendsten Änderungen:

  • “Studium Generale” (5 CP) statt “Modul anderer Fachbereiche” (3 CP);
  • Neue Pflichtmodule:
    • Wissenschaftliches Arbeiten im CE (ECES II)
    • Einführung in die Künstliche Intelligenz
    • Parallele Programmierung
    • Statistik/Wahrscheinlichkeitstheorie
    • Wissenschaftliches Rechnen
  • Durchgängig Technische Mechanik I bis III für Maschinenbau
  • Neuer Wahlpflichtbereich (CAE/CAD):
    • Geometrische Methoden des CAE/CAD
    • Grundlagen des CAE/CAD
    • Visual Computing
  • Folgende bisherige Pflichtmodule entfallen:
    • Computational Engineering und Robotik
    • Mathematik IV für ET (wird durch “Statistik/Wahrscheinlichkeitstheorie” und “Wissenschaftliches Rechnen” ersetzt)
    • Grundlagen des CAE/CAD wird zu Wahlpflichtmodul
    • Geometrische Methoden des CAE/CAD wird zu Wahlpflichtmodul
  • Es werden die Original-CP der Module angerechnet:
    • ETIT I und II jeweils 7 CP statt 6 CP
    • Informatik-Grundlagen-Module: jeweils 5 CP statt 6 CP
  • Da sich der Umfang des Grundstudiums durch die zusätzlichen Module und die CE-Anpassung vergrößert, verringert sich der Vertiefungsbereich entsprechend