FAQ

FAQ zum Masterstudium CE

Bewerbung

Die Eingangskompetenzen für den konsekutiven Masterstudiengang Computational Engineering (M.Sc.) ergeben sich aus dem Kompetenzprofil des zum Masterstudiengang berechtigenden Bachelorstudiengangs Computational Engineering der TU Darmstadt als Referenzstudiengang.

Zugangsvoraussetzung zum Masterstudiengang Computational Engineering (M.Sc.) ist ein Bachelorabschluss im Referenzstudiengang der TU Darmstadt oder ein Studienabschluss in einem Studiengang, der Kompetenzen im Umfang von mindestens 180 CP vermittelt, die nicht wesentlich verschieden zu den im Referenzstudiengang vermittelten Eingangskompetenzen sind (vergleichbarer Studiengang).

Im Rahmen der formellen Eingangsprüfung wird der Nachweis der erforderlichen Eingangskompetenzen anhand der von den Bewerber*innen einzureichenden schriftlichen Unterlagen überprüft.

Eingereicht werden müssen das Zeugnis über den ersten Studienabschluss und das Diploma Supplement oder vergleichbare Unterlagen des zum ersten Studienabschluss führenden Studiengangs.

Konnten die Eingangskompetenzen nicht bereits im Rahmen der formellen Eingangsprüfung eindeutig positiv oder negativ geklärt werden, so wird anschließend eine materielle Eingangsprüfung durchgeführt.

Die Eingangsprüfung kann in diesem Bewerbungsverfahren nicht wiederholt werden.

Im Rahmen der materiellen Eingangsprüfung wird ein mündliches Prüfverfahren von 20 Minuten per datenschutzrechtlich unbedenklicher Videotelefonie durchgeführt.

Stellt sich nach erfolgter Eingangsprüfung heraus, dass den Bewerber*innen Eingangskompetenzen fehlen, die durch das Nachholen von Leistungen im Umfang von nicht mehr als 30 CP ausgeglichen werden können, so kann eine Zulassung unter Auflagen gemacht werden. Welche Module oder Fachprüfungen zur Auflage gemacht werden und bis wann diese zu erbringen sind, wird im Zulassungsbescheid aufgeführt.

Für die Auflagen gelten die Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der TU Darmstadt mit Ausnahme der zweiten Wiederholungsprüfung nach § 31 APB und der mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 32 APB, d.h. pro Auflage sind nur zwei Versuche erlaubt

Die Bewerbung erfolgt online über das TUCaN-Bewerbungsportal.

In unserem Downloadbereich finden Sie einen Laufzettel zur Anerkennung von Vorleistungen. Mit diesem und Ihren Leistungsbescheinigungen wenden Sie sich nach erfolgter Einschreibung an das CE-Büro, um abzuklären, welche Ihrer Vorleistungen ggf. anerkannt werden können. Die Anerkennung selbst bestätigt die Fachvertretung Ihrer Vertiefungsrichtung oder der Lehrende des entsprechenden CE-Moduls.

Master-Thesis

Um die Master-Thesis anzumelden, muss das Formular Anmeldung Master-Thesis ausgefüllt und von Ihren Betreuern unterschrieben im CE-Büro abgegeben werden. Das „Datum der Themenvergabe“ entspricht dem Fristbeginn.

Nach den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) der TU Darmstadt und den Ausführungsbestimmungen des Studienbereichs kann eine Master-Thesis nicht nur an einem nicht zu CE gehörigen Fachbereich der TU, sondern auch an einer anderen Hochschule oder Einrichtung (Forschung/Industrie) angefertigt werden. Hierbei ist allerdings zum einen ein Betreuer oder eine Betreuerin an einem der an CE beteiligten Fach- und Studienbereiche zu benennen, zum anderen muss eine externe Arbeit grundsätzlich durch das Studiendekanat genehmigt werden. Hierzu geben Sie bitte das Formular „Externe Masterthesis“ ausgefüllt im CE-Büro ab.

Anwendungsfach

Da das Anwendungsfach bereits bei der Bewerbung gewählt wird, ist es dringend zu empfehlen, sich auf den Seiten des Studienbereichs eingehend zu informieren und ggf. einen Termin zur Studienberatung wahrzunehmen. Von der Wahl des Anwendungsfachs hängen wesentliche Anteile der Studieninhalte ab.

Grundsätzlich ist ein einmaliger Wechsel möglich, soweit eine fachliche Eignung für das gewünschte Anwendungsfach gegeben ist. Allerdings können sich dadurch neue bzw. geänderte Auflagen ergeben, auch kann nicht garantiert werden, dass alle bisherigen Studienleistungen, die im Master CE erworben wurden, anerkannt werden können.

Prüfungsverwaltung

Der persönliche Prüfungsplan bildet die Grundlage für die Anmeldung und Verwaltung von Prüfungen in Ihrem Master-Studium. Er ist spätestens zum Ende des ersten Semesters einzureichen.

Prüfungen können nur noch direkt über TUCaN, dem Organisationsportal für Studium und Lehre, angemeldet werden.

Bitte melden Sie sich in TUCaN von den Prüfungen ab.

Unter „Prüfungen“ -> „Meine Prüfungen“ können Sie sich von der Prüfung abmelden. Anleitungen zur Prüfungsabmeldung finden Sie unter dem Hilfesystem des TUCaN-Teams.

Falls Sie Rückfragen zu Ihrer Prüfungsabmeldung haben wenden Sie sich bitte an das CE-Büro.

Bitte beachten Sie die Fristen für Rücktritte, die in den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der TU festgelegt sind.

Nein, wenn man AuD oder FOP als Auflage erhalten hat, kann man ohne die Studienleistung erbracht zu haben, an der Fachprüfung teilnehmen.

ACHTUNG: Dazu bitte im Studienbüro Bescheid geben, um sich für das spezielle Auflagenmodul anmelden zu lassen!