Master

Wahlpflichtbereich

  • Die Wahlpflichtbereiche des Master-Studiums umfassen
  • einen anwendungsübergreifenden methodischen Bereich (Bereich I in der Tabelle),
  • einen methodisch eingeschränkt übergreifenden Bereich (Bereich II)
  • und einen anwendungsspezifischen Bereich (Bereich III)

In jedem dieser Bereiche müssen mindestens 28 CP aus dem entsprechenden Wahlpflichtkatalog (zusammen 90 CP) erbracht werden. Dazu kommen weitere 30 CP für die abschließende Master-Thesis (Bereich IV), insgesamt also 120 CP für das gesamte Master-Sudium. Die Master-Thesis wird im entsprechenden Anwendungsfach erstellt.

Bereich I

Der anwendungsübergreifende methodische Bereich beinhaltet folgende Gebiete:

  • Modellbildung, theoretische Grundlagen
  • Angewandte Mathematik (Methoden der Numerik, Optimierung, Stochastik)
  • Angewandte Informatik

Bereich II

Das Angebot der methodisch eingeschränkt übergreifenden Fächer gliedert sich in folgende Unterkataloge auf:

  • Angewandte Mathematik und Mechanik
  • Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
  • Maschinenbau
  • Elektrotechnik und Informationstechnik
  • Informatik

Bereich III

Der Katalog der Anwendungsfächer beinhaltet die klassischen Fächer

  • Angewandte Mathematik & Mechanik
  • Maschinenbau
  • Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
  • Elektrotechnik und Informationstechnik
  • Informatik

sowie die fachübergreifenden Anwendungsfächer

  • Computational Robotics
  • Strömung und Verbrennung

Bereich IV: (Master-Thesis)

Das Master-Studium wird mit einer sechsmonatigen Master-Thesis abgeschlossen. Die Master-Thesis wird in der Regel im gewählten Anwendungsfach bzw. in mehreren Anwendungsfächern gemeinsam abgelegt.