FAQ

FAQ zum Bachelorstudium CE

Bewerbung

Für den Bachelorstudiengang Computational Engineering gibt es keinen N.C.

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in einem deutschsprachigen Land erworben haben, dann müssen Sie in der Regel vor Beginn des Studiums angemessene Deutschkenntnisse erwerben und nachweisen. Dies können Sie zum Beispiel durch den Besuch eines DSH-Kurses beziehungsweise dem Ablegen der DSH-Prüfung.

Studium

Der Bachelorstudiengang CE ist auf eine Regelstudienzeit von 6 Semestern (drei Jahren) angelegt. Davon zählen die ersten vier Semester zum Grundstudium und beinhalten hauptsächlich Pflichtvorlesungen. Ab dem 5. Semester spezialisieren Sie sich auf eine von fünf Vertiefungsrichtungen (Maschinenbau, Elektrotechnik, Bauingenieurwesen, Angewandte Mathematik & Mechanik oder Informatik), in welcher auch die Abschlussarbeit (Bachelor Thesis) geschrieben wird. Der Bachelorstudiengang wird mit dem „Bachelor of Science Computational Engineering“ der TU Darmstadt abgeschlossen.

Seit dem Wintersemester 2007/8 ist die Einschreibung in den wissenschaftlich orientierten Masterstudiengang möglich.

Vor Beginn des ersten Semesters (meist in der zweiten Oktoberwoche) wird eine Orientierungswoche angeboten. In dieser besteht die Möglichkeit, andere Erstsemesterstudierende sowie CE-Studierende höherer Fachsemester kennenzulernen und sich über den Verlauf des Studiums zu informieren.

In unserem Downloadbereich finden Sie einen Laufzettel zur Anerkennung von Vorleistungen. Mit diesem und Ihren Leistungsbescheinigungen wenden Sie sich nach erfolgter Einschreibung an das CE-Büro, um abzuklären, welche Ihrer Vorleistungen ggf. anerkannt werden können. Die Anerkennung selbst bestätigt die Fachvertretung Ihrer Vertiefungsrichtung oder der Lehrende des entsprechenden CE-Moduls.

Prüfungsverwaltung

Der persönliche Prüfungsplan bildet die Grundlage für die Anmeldung und Verwaltung von Prüfungen in Ihrem Bachelor-Studium ab dem 5. Semester. Er ist spätestens zum Ende des dritten Semesters einzureichen.

Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung ist ein in TUCaN angelegter persönlicher Prüfungsplan. In diesem werden die zu prüfenden Wahlpflichtfächer gemäß der Studienordnung (aktueller Modulkatalog) vereinbart. Der persönliche Prüfungsplan ist von Mentor oder Mentorin bestätigen zu lassen. Ebenso ist bei Änderungen des Plans zu verfahren.

Zunächst erstellen Sie Ihren Prüfungsplan in TUCaN, indem Sie zu Ihrer Vertiefungsrichtung gehörige Module auswählen (erforderliche Gesamt-CP-Zahl auf keinen Fall unterschreiten und so wenig wie möglich überschreiten!). Falls Sie den Prüfungsplan nicht bearbeiten können, geben Sie bitte im CE-Büro Bescheid, das diesen auf den Status „offen“ setzen kann. Haben Sie Ihre Wahl getroffen, klicken Sie auf „abschicken“. Sie können diesen nun nicht mehr ändern.

Den Prüfungsplan legen Sie per E-Mail im CE-Büro zur formalen Kontrolle vor. Dann leiten Sie diesen per E-Mail an Ihren Mentor/Ihre Mentorin zur Genehmigung weiter. Abschließend schicken Sie den von Ihnen und Ihrem Mentor/Ihrer Mentorin unterschriebenen Prüfungsplan per E-Mail zur Aktivierung an das CE-Büro.

Ist diese erfolgt, können Sie sich zu den Prüfungen anmelden.

WICHTIG: Die Anmeldezeiträume sind in der Regel Mitte November bis Mitte Dezember (Wintersemester) bzw. der Juni (Sommersemester). Allerdings können die Fristen sich von Fachbereich zu Fachbereich unterscheiden!

Bitte geben Sie Ihren Prüfungsplan rechtzeitig vor Fristende ab, damit gewährleistet ist, dass dieser rechtzeitig freigeschaltet werden kann.

Prüfungen werden direkt über TUCaN, dem Organisationsportal für Studium und Lehre, angemeldet.

Sollte die Anmeldung nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte ans CE-Büro.

Bitte melden Sie sich in TUCaN von den Prüfungen ab.

Unter „Prüfungen“ -> „Meine Prüfungen“ können Sie sich von der Prüfung abmelden. Anleitungen zur Prüfungsabmeldung finden Sie unter dem Hilfesystem des TUCaN-Teams.

Falls Sie Rückfragen zu Ihrer Prüfungsabmeldung haben, wenden Sie sich bitte an das CE-Büro.

Bitte beachten Sie die Fristen für Rücktritte, die in den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der TU festgelegt sind.

Nein, beim Wechsel vom Schwerpunkt ETIT im Bachelor CE zum Schwerpunkt Computational Robotics im Master CE fallen keine Auflagen an, d.h. es müssen keine Bachelormodule nachgeholt werden.