Teilzeit

Kurzinfo Teilzeitstudium Studienbereich Computational Engineering

Ein Teilzeitstudium (wird in neuem Tab geöffnet) ist in den Studiengängen B.Sc. Computational Engineering und M.Sc. Computational Engineering auf Antrag möglich.

Einer der nachfolgenden Gründe muss nachgewiesen werden:

• Erwerbstätigkeit (mind. 14 h/Woche) (Letzte Gehaltsabrechnung + Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers)

• Selbständige/freiberufliche Tätigkeit mit Umsatz von 10.236 EUR p. a./ 2.559 EUR pro Quartal (Umsatzsteuererklärung oder Nachweis der Umsatzsteuerzahlung oder Einkommensteuerbescheid)

• Erziehungstätigkeit eines Kindes unter 18. J. (Geburtsurkunde)

• Pflegetätigkeit (Bescheid der Pflegekasse + Nachweis der Bestellung als Pfleger)

• Behinderung oder chronische schwere Erkrankung (Behindertenausweis, ärztliches Attest)

• Hochleistungssport (Nachweis der Zugehörigkeit zu einem A-, B- oder C-Kader eines Spitzensportverbandes)

• Mitwirkung als Vertreter*in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung oder des Studentenwerks (Berufungsbeschluss in das Organ oder Ernennungsurkunde)

• Sonstige Gründe (z.B. Bezug von Sozialleistungen wegen pandemiebedingter Arbeitslosigkeit) (Kündigungsschreiben)

Der Teilzeitstatus wird jeweils zu Beginn des Semesters in der Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind beantragt. Ein Wechsel in das Vollzeitstudium ist jederzeit möglich.

Im Teilzeitstudium besuchen Sie dieselben Veranstaltungen wie bei einem Vollzeitstudium. Ihr Studienplan sieht aber eine Streckung der Studiendauer vor. Sie können jederzeit mehr Leistungen erbringen als Ihr Studienplan vorsieht, ohne Ihren Teilzeitstatus zu verlieren.

Auswirkungen

  • Fristverlängerungen:
    • Fristverlängerung für die Erbringung der Mindestleistung auf vier Semester bei Beantragung des Teilzeitstudiums im ersten Semester und auf drei Semester bei Beantragung im zweiten Semester
    • Fristverlängerung für die Abgabe der Thesis auf das Doppelte (Bsc. 40 Wochen, M.Sc. 12 Monate), unabhängig vom gewählten Teilzeitstudienplan
    • Die Fristverlängerungen gelten nicht rückwirkend! Wenn die Frist ausgelöst wird, muss der Studierende bereits im Teilzeitstudium sein. Eine (weitergehende) Fristverlängerung durch die Prüfungskommission ist unbenommen.
  • Geringere Fachsemesteranzahl: Ein Teilzeitstudienjahr zählt nur als ein Fachsemester
  • Krankenversicherung: Keine Auswirkungen bei Wahl des richtigen Teilzeitstudienplans (20 CP-Studienplan für Erhalt des sozialversicherungsrechtlichen Studierendenstatus)
  • Achtung: Ein Teilzeitstudium ist nicht BAföG förderungsfähig!

Wir empfehlen folgende Teilzeitstudienpläne:

- B.Sc. Computational Engineering (9 Semester) (wird in neuem Tab geöffnet)

- B.Sc. Computational Engineering (12 Semester) (wird in neuem Tab geöffnet)

- M.Sc. Computational Engineering (6 Semester) (wird in neuem Tab geöffnet)

- M.Sc. Computational Engineering (8 Semester) (wird in neuem Tab geöffnet)

Die Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind berät Sie in allen Fragen zum Thema Teilzeitstatus und dessen Auswirkungen.

Antragsverfahren

Download des Antragsformulars unter www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de. Das ausgefüllte Formular mit den Nachweisen muss der Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind fristgerecht persönlich, per Mail, Post oder Fax vorgelegt werden.

Dauer Teilzeitstudium

Der Antrag gilt für ein Studienjahr und kann beliebig oft gestellt werden. Bei Teilzeitstudium wegen Erziehungstätigkeit oder Schwerstbehinderung (ab 50%) kann ein längeres Teilzeitstudium beantragt werden. Der Wechsel ins Vollzeitstudium ist zum Ende eines jeden Semesters möglich.

Teilzeitstatus

Der Teilzeitstatus wird in TUCaN bei den Studierendendaten im Studienverlauf hinterlegt, ist aber auf den Studienbescheinigungen nicht vermerkt. Eine Bescheinigung über den Teilzeitstatus wird von der Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind ausgestellt