Teilzeit

Kurzinfo Teilzeitstudium Studienbereich Computational Engineering

Ein Teilzeitstudium (wird in neuem Tab geöffnet) ist in den Studiengängen B.Sc. Computational Engineering und M.Sc. Computational Engineering auf Antrag möglich, dies gilt auch für ein Doppelstudium. Es kann für ein oder beide Studiengänge ein Teilzeitstudium beantragt werden.

Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium

Immatrikulation und Nachweis eines Teilzeitgrundes.

Einer der nachfolgenden Gründe muss nachgewiesen werden:

• Erwerbstätigkeit (mind. 14 h/Woche) (Letzte Gehaltsabrechnung + Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers, bei Werkstudententätigkeit die letzten drei Abrechnungen des Arbeitgebers)

• Selbständige/freiberufliche Tätigkeit mit Umsatz von 11.904 EUR p. a./ 2.976 EUR pro Quartal (Umsatzsteuererklärung oder Nachweis der Umsatzsteuerzahlung oder Einkommensteuerbescheid)

• Erziehungstätigkeit eines Kindes unter 18. J. (Geburtsurkunde oder Ausweis + Meldebescheinigung)

• Pflegetätigkeit (Nachweis der Bestellung als Pflegeperson)

• Behinderung oder chronische schwere Erkrankung (Behindertenausweis oder ärztliches Attest)

• Hochleistungssport (Nachweis der Zugehörigkeit zu einem A-, B- oder C-Kader eines Spitzensportverbandes)

• Mitwirkung als Vertretung der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung oder des Studierendenwerks (Berufungsbeschluss in das Organ oder Ernennungsurkunde)

• Sonstige Gründe (nach Rücksprache)

Im Teilzeitstudium besuchen Sie dieselben Veranstaltungen wie bei einem Vollzeitstudium. Ihr Studienplan sieht aber eine Streckung der Studiendauer vor. Sie können jederzeit mehr Leistungen erbringen als Ihr Studienplan vorsieht, ohne Ihren Teilzeitstatus zu verlieren.

Auswirkungen

  • Fristverlängerungen:
    • Fristverlängerung für die Erbringung der Mindestleistung auf vier Semester bei Beantragung des Teilzeitstudiums im ersten Semester und auf drei Semester bei Beantragung im zweiten Semester.
    • Fristverlängerung für die Abgabe der Thesis auf das Doppelte (B.Sc. 40 Wochen, M.Sc. 52 Wochen), unabhängig vom gewählten Teilzeitstudienplan
    • Die Fristverlängerung für die Thesis gilt nicht rückwirkend! Wenn die Thesis angemeldet wird, muss der Studierende bereits im Teilzeitstudium sein. Ansonsten kann eine Fristverlängerung nur noch durch die Prüfungskommission erfolgen.
  • Eine beliebige Mehrleistung von CP im Semester ist ohne Statuswechsel möglich.
  • Geringere Fachsemesteranzahl: Zwei Semester im Teilzeitstudium zählen als ein Fachsemester
  • Krankenversicherung und Werkstudentenjob: Keine Auswirkungen bei Wahl des richtigen Teilzeitstudienplans (20 CP-Studienplan für Erhalt des sozialversicherungsrechtlichen Studierendenstatus)
  • Achtung: Ein Teilzeitstudium ist nicht BAföG förderungsfähig und darf nicht bei einer Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken beantragt werden!

Antragsverfahren

Download des Antragsformulars unter www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de – Menüpunkt „Antrag“. Das ausgefüllte Formular ist zusammen mit den Nachweisen der Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind fristgerecht vorzulegen. Die Einsendung kann per Mail oder Post erfolgen. Eine Abgabe ist nach Terminvereinbarung in S1|01 203 möglich.

  • Frist für SoSe 25: 1. März bis 30. April 2025
  • Frist für WiSe 2025/26: 1. September bis 31. Oktober 2025

In Ausnahmefällen kann ein Antrag auch bis zum Ende des jeweiligen Semesters gestellt werden.

Dauer Teilzeitstudium

Der Bewilligungszeitraum für ein Teilzeitstudium hängt vom Teilzeitgrund ab und variiert zwischen mindestens zwei Semestern und maximal bis zum Studienende. Weitere Informationen unter www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de Menüpunkt: „Antrag – Studienplan & Dauer“.

Es wird immer die längst mögliche Dauer bewilligt. Der Antrag kann beliebig oft gestellt werden. Der Wechsel ins Vollzeitstudium ist jederzeit möglich.

Teilzeitstatus

Der Teilzeitstatus wird in TUCaN bei den Studierendendaten im Studienverlauf hinterlegt, ist aber auf den Studienbescheinigungen nicht vermerkt. Eine Bescheinigung über den Teilzeitstatus wird von der Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind ausgestellt

Veranstaltungen

Regelmäßig finden online Informationsveranstaltung zum Teilzeitstudium statt. Aktuelle Informationen über www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de

Beratung

Gabriele Pfeiffer

Servicestelle Teilzeitsudium, Studieren mit Kind

Dez. II Studium und Lehre, Hochschulrecht | Referat Studienprogramme und Qualitätssicherung

Karolinenplatz 5 S1|01 203, 64289 Darmstadt

06151 16-27010