Lunch & Care Talk
Mittwoch, 10. Juni, um 12 Uhr, im Mensa-BistroDie Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind, die Servicestelle Familie sowie das Studierendenwerk Darmstadt laden am Mittwoch, den 10. Juni, um 12 Uhr zum Lunch & Care Talk ins Mensa Bistro ein.
Unter dem Motto „Setz Dich zu uns“ bietet die offene Mittagspausen Runde Raum für Fragen, Austausch und Unterstützung zu Themen wie Studieren mit Kind, Pflege von Angehörigen und Teilzeitstudium.
Studierende können unkompliziert ins Gespräch kommen, individuelle Anliegen ansprechen und hilfreiche Kontakte knüpfen.
Teilzeitstudium Studienbereich Computational Engineering
Familie, Pflege, Studium – Unterstützungsangebote für Schwangere, studierende Eltern und Pflegende
Online Infoveranstaltung am 29. Mai um 14 Uhr via ZoomAm Freitag, den 29. Mai 2026 , 14 bis ca. 15 Uhr findet online eine Informationsveranstaltung für schwangere Studierende, Studierende mit Kind und Studierende, die Angehörige pflegen via Zoom statt.
Studieren mit Familie, Pflegeverantwortung oder während einer Schwangerschaft kann eine echte Herausforderung sein. Doch Sie müssen diesen Balanceakt nicht alleine bewältigen!
Unsere Online-Informationsveranstaltung bietet Ihnen einen Überblick über die vielfältigen Unterstützungsangebote, die Ihnen als schwangere, studierende Eltern oder pflegende Studierende zur Verfügung stehen.
In der Veranstaltung werden wir insbesondere folgende Themen ansprechen:
• Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Familie oder Pflegeverantwortung
• Flexible Studienmodelle und individuelle Beratungsmöglichkeiten
• Hilfsangebote für die Vereinbarkeit von Studium, Familie und Pflege
• Mutterschutz und Nachteilsausgleich
Neben der Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind werden die Servicestelle Familie und die Sozialberatung des Studierendenwerks für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.
Die online Veranstaltung findet Freitag, den 29. Mai 2026 von 14 bis ca. 15 Uhr statt. Wir freuen uns über eine Anmeldung über das Veranstaltungsformular. Sie können aber auch gern ohne Anmeldung über folgenden Link teilnehmen.
Wir freuen uns auf Sie!
Kurzinfo Teilzeitstudium Studienbereich Computational Engineering
Ein Teilzeitstudium (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet) ist in den Studiengängen B.Sc. Computational Engineering und M.Sc. Computational Engineering auf Antrag möglich, dies gilt auch für ein Doppelstudium. Es kann für ein oder beide Studiengänge ein Teilzeitstudium beantragt werden.
Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium
Immatrikulation und Nachweis eines Teilzeitgrundes.
Einer der nachfolgenden Gründe muss nachgewiesen werden:
• Erwerbstätigkeit (mind. 14 h/Woche) (Letzte Gehaltsabrechnung + Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers, bei Werkstudententätigkeit die letzten drei Abrechnungen des Arbeitgebers)
• Selbständige/freiberufliche Tätigkeit mit Umsatz von 11.904 EUR p. a./ 2.976 EUR pro Quartal (Umsatzsteuererklärung oder Nachweis der Umsatzsteuerzahlung oder Einkommensteuerbescheid)
• Erziehungstätigkeit eines Kindes unter 18. J. (Geburtsurkunde oder Ausweis + Meldebescheinigung)
• Pflegetätigkeit (Nachweis der Bestellung als Pflegeperson)
• Behinderung oder chronische schwere Erkrankung (Behindertenausweis oder ärztliches Attest)
• Hochleistungssport (Nachweis der Zugehörigkeit zu einem A-, B- oder C-Kader eines Spitzensportverbandes)
• Mitwirkung als Vertretung der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung oder des Studierendenwerks (Berufungsbeschluss in das Organ oder Ernennungsurkunde)
• Sonstige Gründe (nach Rücksprache)
Im Teilzeitstudium besuchen Sie dieselben Veranstaltungen wie bei einem Vollzeitstudium. Ihr Studienplan sieht aber eine Streckung der Studiendauer vor. Sie können jederzeit mehr Leistungen erbringen als Ihr Studienplan vorsieht, ohne Ihren Teilzeitstatus zu verlieren.
Auswirkungen
- Fristverlängerungen:
- Fristverlängerung für die Erbringung der Mindestleistung auf vier Semester bei Beantragung des Teilzeitstudiums im ersten Semester und auf drei Semester bei Beantragung im zweiten Semester.
- Fristverlängerung für die Abgabe der Thesis auf das Doppelte (B.Sc. 40 Wochen, M.Sc. 52 Wochen), unabhängig vom gewählten Teilzeitstudienplan
- Die Fristverlängerung für die Thesis gilt nicht rückwirkend! Wenn die Thesis angemeldet wird, muss der Studierende bereits im Teilzeitstudium sein. Ansonsten kann eine Fristverlängerung nur noch durch die Prüfungskommission erfolgen.
- Eine beliebige Mehrleistung von CP im Semester ist ohne Statuswechsel möglich.
- Geringere Fachsemesteranzahl: Zwei Semester im Teilzeitstudium zählen als ein Fachsemester
- Krankenversicherung und Werkstudentenjob: Keine Auswirkungen bei Wahl des richtigen Teilzeitstudienplans (20 CP-Studienplan für Erhalt des sozialversicherungsrechtlichen Studierendenstatus)
- Achtung: Ein Teilzeitstudium ist nicht BAföG förderungsfähig und darf nicht bei einer Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken beantragt werden!
Antragsverfahren
Download des Antragsformulars unter www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de – Menüpunkt „Antrag“. Das ausgefüllte Formular ist zusammen mit den Nachweisen der Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind fristgerecht vorzulegen. Die Einsendung kann per Mail oder Post erfolgen. Eine Abgabe ist nach Terminvereinbarung in S1|01 203 möglich.
- Frist für SoSe 25: 1. März bis 30. April 2025
- Frist für WiSe 2025/26: 1. September bis 31. Oktober 2025
In Ausnahmefällen kann ein Antrag auch bis zum Ende des jeweiligen Semesters gestellt werden.
Dauer Teilzeitstudium
Der Bewilligungszeitraum für ein Teilzeitstudium hängt vom Teilzeitgrund ab und variiert zwischen mindestens zwei Semestern und maximal bis zum Studienende. Weitere Informationen unter www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de Menüpunkt: „Antrag – Studienplan & Dauer“.
Es wird immer die längst mögliche Dauer bewilligt. Der Antrag kann beliebig oft gestellt werden. Der Wechsel ins Vollzeitstudium ist jederzeit möglich.
Teilzeitstatus
Der Teilzeitstatus wird in TUCaN bei den Studierendendaten im Studienverlauf hinterlegt, ist aber auf den Studienbescheinigungen nicht vermerkt. Eine Bescheinigung über den Teilzeitstatus wird von der Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind ausgestellt
Veranstaltungen
Regelmäßig finden online Informationsveranstaltung zum Teilzeitstudium statt. Aktuelle Informationen über www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de
Beratung
Gabriele Pfeiffer
Servicestelle Teilzeitsudium, Studieren mit Kind
Dez. II Studium und Lehre, Hochschulrecht | Referat Studienprogramme und Qualitätssicherung
Karolinenplatz 5 S1|01 203, 64289 Darmstadt
06151 16-27010
teilzeitstudium@zv.tu-…