Prüfungswesen

Das Prüfungswesen für den Studienbereich CE, sowohl für den Bachelor- als auch den Master-Studiengang, wird seit dem 1. Januar 2020 vom CE-Büro abgewickelt.

Prüfungsan- und abmeldung

Die zentrale Anmeldefrist zu Prüfungen im Sommersemester liegt in der Regel zwischen dem 01. Juni und dem 30. Juni, im Wintersemester zwischen dem 15. November und 15. Dezember. Die Fristen können sich jedoch von Fachbereich zu Fachbereich unterscheiden.

WICHTIG: Die individuellen An- und Abmeldefristen können Sie in TUCaN in den Prüfungsdetails einsehen.

  • Mit der Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen melden Sie sich in der Regel nicht automatisch zu den Prüfungen an. Zu Prüfungen melden Sie sich separat an.
  • Die Teilnahme an einer Prüfung ohne Anmeldung über TUCaN oder ggf. das CE-Büro ist ausgeschlossen! Auch bei vorlesungsbegleitenden Leistungen (Abgaben, Hausaufgaben, Essays, Referate, o.ä.) muss auf jeden Fall eine Anmeldung zur Prüfungsleistung erfolgen, sonst ist keine Bewertung und Verbuchung der Note möglich.
  • Sollte eine Abmeldung über TUCaN nicht möglich sein, füllen Sie bitte das Rücktrittsformular (wird in neuem Tab geöffnet) aus und schicken dies per E-Mail an das CE-Büro (studienbuero@ce.tu-darmstadt.de). Wenn Sie auch vom Modul und der Lehrveranstaltung abgemeldet werden möchten, geben Sie dies zusätzlich auf dem Rücktrittsformular an.
  • Bei Fragen und Problemen setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem CE-Büro in Verbindung, damit Sie sich noch innerhalb der Frist ordnungsgemäß zur Prüfung anmelden können.
  • Für vorlesungsbegleitende Fachprüfungen müssen Sie sich spätestens bis zu einem Monat vor dem ersten Teil anmelden!
  • Melden Sie sich dazu im TUCaN-Webportal unter www.tucan.tu-darmstadt.de an. (Prüfungen / Meine Prüfungen / Anmeldung zu Prüfungen)

Anleitungen zur Prüfungsanmeldung finden Sie im TUCaN Hilfesystem. Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst dann zu einer Prüfung anmelden können, wenn Sie auch zum dazugehörigen Modul und der Veranstaltung angemeldet sind.

Moodle-Kurse

Wenn die Lehrenden veranstaltungsbegleitende Moodle-Kurse anbieten, müssen Sie sich für diese nun nicht mehr separat anmelden.

Durch die Anmeldung zur Veranstaltung in TUCaN sind Sie automatisch auch für den entsprechenden Moodle-Kurs eingetragen. Dieser ist für Sie zugänglich, sobald er durch den Lehrenden freigegeben wurde.

Rückfragen zu Ihrer Prüfungsanmeldung richten Sie bitte an das CE-Büro.

Abmeldungen können in der Regel bis 8 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen. Auch hier sind die individuellen Fristen in den Prüfungsdetails zu beachten!

Bei Problemen mit TUCaN schreiben Sie bitte eine E-Mail an

Wichtige Infos zu Prüfungsrücktritt und Prüfungsunfähigkeit finden Sie auf den Webseiten der Abteilung Prüfungsmanagement.

Die gesetzlichen Grundlagen zu Prüfungen finden Sie in den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) (wird in neuem Tab geöffnet) .

Wiederholungsmöglichkeiten

Wird eine Fachprüfung als nicht ausreichend bewertet oder gilt sie als nicht bestanden, so kann sie zweimal wiederholt werden.

Auf Antrag kann einmalig pro Studiengang in einer nicht bestandenen zweiten schriftlichen Wiederholungsprüfung eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt werden.

Drittprüfungsgespräche

Nach § 31 (3) APB ist der Fachbereich verpflichtet, Studierende vor einer zweiten Wiederholungsprüfung in einem Drittprüfungsgespräch zu beraten.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Rechtliche Voraussetzungen der mündlichen Ergänzungsprüfung (mEP)

Nach §32 APB haben Studierende Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung (mEP).

Unter folgenden Voraussetzungen ist eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich:

  • Es wurde keine weitere mEP für diese Prüfungsordnung vom selben Studierenden beantragt oder abgelegt.
  • Es wurde fristgemäß ein Antrag auf mEP im zuständigen Studienbüro gestellt.
  • Die Prüfung, für welche die mündliche Ergänzungsprüfung beantragt wird, war eine schriftliche Aufsichtsarbeit.
  • Die zweite Wiederholungsprüfung wurde mit „nicht ausreichend“ bewertet.
  • Es besteht kein Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung, wenn die Bewertung „nicht ausreichend“ erfolgte wegen unentschuldigten Fehlens, Abgabe eines leeren Blattes oder eines Täuschungsversuchs.

Antrag stellen

Der Antrag muss innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gestellt werden. Um einen Antrag zu stellen, kommen Sie bitte innerhalb der Sprechzeiten (montags und mittwochs 11:00 bis 14:00 Uhr) im CE-Büro vorbei.

Geht kein Antrag innerhalb der Frist ein, ist die Fachprüfung und somit der Studiengang endgültig nicht bestanden!